Die Droge LSD bleibt wohl legal in Deutschland, oder?

LSD? Klingt nach Hippie-Zeiten und Verbotsschildern. Doch wer heute durchs Netz scrollt, stößt schnell auf Angebote für „legales LSD“ – direkt aus Deutschland. Wie passt das zusammen? Die Antwort liegt in cleveren Molekül-Tricks und einer Gesetzeslücke, die Online-Shops ziemlich geschickt nutzen. In diesem Beitrag schauen wir uns an, warum manche LSD-Varianten gerade (noch) legal sind, wo die Risiken liegen – und warum das Ganze ein echtes Katz-und-Maus-Spiel mit der Politik ist.

LSD und seine Derivate: Ein rechtliches Schlupfloch?

Die klassische Droge LSD (Lysergsäurediethylamid) ist in Deutschland streng verboten – sie fällt unter Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Trotzdem boomt in Online-Shops der Verkauf sogenannter LSD-Derivate, also leicht abgewandelter Molekülvarianten. Diese Stoffe sind chemisch ähnlich, aber nicht identisch mit dem ursprünglichen LSD – und dadurch rechtlich nicht automatisch verboten.

Genau dieses Schlupfloch sorgt für Diskussionen: Ist LSD in abgewandelter Form tatsächlich legal? Und was bedeutet das für Konsument*innen, Forschende und den Gesetzgeber?

Was sind LSD-Derivate wie 1S-LSD?

LSD-Derivate sind leicht modifizierte chemische Versionen der ursprünglichen LSD-Formel. Beispiele wie 1P-LSD, 1cP-LSD, ALD-52 oder 1S-LSD zeigen, wie Chemiker durch minimale Änderungen am Molekül neue Substanzen schaffen, die nicht explizit im Gesetz genannt sind. So werden sie häufig als sogenannte Research Chemicals (Forschungschemikalien) deklariert – mit dem Zusatz: „Nicht für den menschlichen Konsum bestimmt.“

Diese Umgehung ist zwar rechtlich zulässig, aber ethisch und gesundheitlich umstritten. Denn trotz fehlender Verbote handelt es sich um psychoaktive Substanzen mit teils unbekannten Risiken.

Der rechtliche Rahmen: BtMG, NpSG und das Katz-und-Maus-Spiel

Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbietet ausschließlich konkret aufgeführte Substanzen. Um auf neue Drogen zu reagieren, wurde 2016 zusätzlich das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt. Dieses erlaubt es, ganze Stoffgruppen zu verbieten – etwa synthetische Cannabinoide oder bestimmte Tryptamine.

Doch: Nicht alle LSD-Derivate sind im NpSG erfasst. Substanzen wie 1S-LSD scheinen derzeit (Stand 2025) nicht eindeutig unter das Gesetz zu fallen – was ihren Verkauf und Besitz in der Praxis nicht strafbar macht, solange kein anderes Gesetz verletzt wird.

Diese Lage führt zu einem ständigen Wettlauf zwischen Chemikern und Gesetzgebern: Kaum ist eine Substanz verboten, wird die nächste Variante entwickelt – eine Art Katz-und-Maus-Spiel, wie es Expert*innen beschreiben.

Obwohl der Besitz mancher LSD-Derivate aktuell nicht strafbar ist, warnen Fachleute wie der Toxikologe Prof. Frank Mußhoff und der Suchtforscher Dr. Bernd Werse eindringlich:

  • Die Wirkung vieler Derivate ist unerforscht.
  • Dosierung, Langzeitfolgen und Wechselwirkungen sind kaum bekannt.
  • Es besteht die Gefahr schwerer psychischer Reaktionen, etwa Psychosen.
  • Die vermeintliche Legalität könnte Menschen in falscher Sicherheit wiegen.

Gerade junge Konsument*innen könnten glauben: „Wenn es legal ist, ist es ungefährlich.“ Doch das Gegenteil kann der Fall sein.

Online-Händler und ein wachsender Markt

Trotz der Risiken floriert der Handel mit LSD-Derivaten. Laut Einschätzungen aus der Szene gibt es in Deutschland bereits rund 100.000 Konsument*innen. Online-Shops werben mit der Legalität und deklarieren die Produkte als „Laborreagenzien“. Der wahre Zweck bleibt oft unausgesprochen.

Einige Händler argumentieren, sie würden damit zur Selbstfindung und Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Rechtlich bewegen sie sich auf dünnem Eis – doch eine eindeutige Strafbarkeit ist aktuell schwer nachzuweisen, solange kein konkretes Gesetz verletzt wird.

Derzeit ist klassisches LSD in Deutschland streng verboten. Einige Derivate wie 1S-LSD hingegen scheinen noch nicht gesetzlich erfasst zu sein – und gelten deshalb als „legal“ im engeren Sinn. Doch das könnte sich bald ändern.

Der Gesetzgeber arbeitet kontinuierlich daran, neue Stoffe zu verbieten. Doch der Wettlauf mit der chemischen Industrie geht weiter. Solange eine Substanz nicht namentlich oder gruppenbezogen verboten ist, bleibt sie in einer rechtlichen Grauzone – ein Zustand, der für Konsument*innen Risiken birgt, sowohl gesundheitlich als auch juristisch.

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